Gerne informieren wir Sie regelmäßig über Aktuelles rund um Verein und Förderprogramme.
Für die Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur stellt das BMVI von 2017 bis 2020 insgesamt 300 Millionen Euro bereit. Die NOW GmbH veröffentlicht nun einen weiteren Förderaufruf.
Private Investoren, Städte und Gemeinden können ab sofort und bis zum 17. Juni 2020 wieder Anträge auf Förderung für den Ladeinfrastrukturaufbau für E-Fahrzeuge stellen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert in seinem fünften Förderaufruf zur Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ die Errichtung von bis zu 7.000 Normal- und 3.000 Schnellladepunkten.
Ziel des Bundesprogramms ist der Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur mit bundesweit 15.000 Ladesäulen. Dafür stellt das BMVI von 2017 bis 2020 insgesamt 300 Millionen Euro bereit. Die Förderung umfasst bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten und neben der Errichtung der Ladesäule auch den Netzanschluss und die Montage. Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem, dass die Ladesäulen öffentlich zugänglich sind und mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden.
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Entsprechend den unterschiedlichen Zielsetzungen und den damit verbundenen Aufgabenstellungen können zwei Förderprojektkategorien genutzt werden.
Marketingprojekte
Mit dieser Projektkategorie wird die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen be- und gefördert, die schwerpunktmäßig der Bekanntmachung der Produkt- und Prozessqualität von Produkten entsprechend anerkannte Qualitätsregelung Baden-Württembergs und der EU (QZBW, BioZBW, g. g. A. / g. U. / g. t. S) dienen. Die Projektlaufzeit beläuft sich in der Regel auf max. 12 Monate.
Entwicklungsprojekte
Mit dieser Projektkategorie wird die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen be- und gefördert, die schwerpunktmäßig der Entwicklung und Umsetzung innovativer Ansätze und Verfahren, der Produktentwicklung, dem Aufbau und der Entwicklung der erforderlichen Strukturen für die Erzeugung und Markteinführung von Qualitätsprodukten, entsprechend einschlägiger anerkannter Qualitätsregelungen, sowie der Vermarktung einschl. Verbraucherinformation dienen. Die Projektlaufzeit beläuft sich in der Regel auf max. 24 Monate (in Ausnahmefällen bis max. 36 Monaten).
Bitte beachten Sie: im Jahr 2020 ist die Einreichungsfrist für den ersten Förderaufruf statt dem 30. April der 22. Juni 2020.
Die Antragsdokumente müssen jeweils vollständig und fristgerecht bei der MBW auf dem Postweg oder digital unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! eingegangen sein.
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Im Rahmen des Ideenwettbewerbs „Gemeinsam:schaffen“ können sich ab 18. Mai 2020 zivilgesellschaftliche Initiativen und Unternehmen bewerben, die sich für das soziale Miteinander und gesellschaftliche Werte im Ländlichen Raum einsetzen.
Der Ideenwettbewerb sucht zivilgesellschaftliche Initiativen und Unternehmen, die gezielt Menschen zusammenbringen, die normalerweise nicht oder selten in einen direkten Austausch miteinander treten. Gesucht werden kreative und innovative Projekte oder Ideen für gemeinsame Aktivitäten, gemeinsames Lernen oder gemeinsames Gestalten, die den Ländlichen Raum und den gesellschaftlichen Zusammenhalt nachhaltig stärken. Die Bewerbungsfrist läuft vom 18. Mai bis zum 31. Juli 2020. Im Herbst wählt eine unabhängige Jury die Projekte aus. Je Projekt stehen Fördergelder zwischen 3.000 Euro und 30.000 Euro zur Verfügung.
Der Ideenwettbewerb „Gemeinsam:schaffen“ ist Teil des Impulsprogramms „Zusammen halt…“ der Landesregierung. Dieses ressortübergreifende Programm möchte im Rahmen von acht Themenfeldern mutige und unkonventionelle, insbesondere niederschwellige Ansätze fördern, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt durch Austausch und Begegnung nachhaltig stärken und fördern.
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Projektideen schnellstmöglich einreichen.
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz erhöht den LEADER-Etat mit Landesmitteln des Strukturförderprogramms „Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum“ auf insgesamt 9 Mio. Euro. Jede LEADER-Aktionsgruppe in Baden-Württemberg erhält kurzfristig weitere 500.000 Euro zur Förderung für sofort realisierbare Projekte.
Gefördert werden können investive Projekte bis maximal 600.000 Euro Gesamtkosten von privaten Antragstellern (Privatpersonen, Unternehmen, Vereine), die der Dorferneuerung und Dorfentwicklung dienen, den Tourismus fördern, Arbeitsplätze schaffen oder einen Beitrag zu regionalen Produkten oder der Grundversorgung leisten. Zudem können auch kommunale Vorhaben eingereicht werden.
Eine Grundvoraussetzung ist, dass die Projekte im Aktionsgebiet umgesetzt werden. Zur Region Mittleres Oberschwaben gehören die Gemeinden des GVV Altshausen, Aulendorf, Bad Waldsee, Bergatreute, Fronreute, Horgenzell, Wilhelmsdorf, Wolpertswende, Bad Saulgau, Illmensee, Ostrach, Bad Schussenried, Eberhardzell, Hochdorf und Ingoldingen. Weitere Voraussetzung für mögliche Förderzusagen ist der aktuelle Planungsstand des Vorhabens. Bis Juni müssen alle notwendigen Genehmigungen, Finanzierungszusagen sowie drei Vergleichsangebote je zu vergebender Leistung vorliegen.
Interessierte sollen sich schnellstmöglich, aber spätestens bis zum 5. Juni bei der LEADER-Geschäftsstelle in Altshausen melden. Wir freuen uns auf Ihre Projektideen!
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Die Stiftung Naturschutzfonds fördert Projekte, die sich an den Zielen der Naturschutzstrategie für Baden-Württemberg ausrichten. Hierbei sollte der Fokus auf der Stärkung der Biologischen Vielfalt liegen.
Die Projekte können für eine Förderung von bis zu vier Jahren beantragt werden.
Förderanträge unter 5.000,-- Euro förderfähige Gesamtkosten werden nicht berücksichtigt.
Aufgrund der aktuellen Situation wird die Antragsfrist einmalig vom 1. Mai 2020 auf den 1. Juli 2020 verlängert.
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In das Förderprogramm für den Bereich Rad- und Fußverkehr hat das Land Bauvorhaben mit einer Förderhöhe von etwa 58 Millionen Euro neu aufgenommen. Dies ist eine Verdreifachung innerhalb von zwei Jahren.
Ein zentrales Instrument des Landes für Zukunftsinvestitionen in kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur ist das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG). In das Förderprogramm für den Bereich Rad- und Fußverkehr hat das Land Baden-Württemberg nun Bauvorhaben mit einer Förderhöhe von etwa 58 Millionen Euro neu aufgenommen. Dies ist eine Verdreifachung innerhalb von zwei Jahren. 2019 betrug die Förderung 30 Millionen Euro, 2018 waren es noch 18 Millionen Euro Förderbetrag. Im neuen Programm liegt der Schwerpunkt der Förderung bei neuen Radwegen, Schutz- und Radfahrstreifen sowie Fahrradabstellanlagen.
Die Radverkehrsförderung spielt eine entscheidende Rolle für die Verkehrswende. Baden-Württemberg möchte Wegbereiter einer nachhaltigen Mobilität werden. Ziel ist, den Radverkehrsanteil bis 2030 auf 20 Prozent zu verdoppeln. Das Land möchte in der Radverkehrsförderung flächendeckend ein neues Level erreichen.
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