Der Sonderfonds sieht zum einen die Förderung von kleineren Kulturveranstaltungen im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitshilfe mit bis 500 Teilnehmenden im Juli und mit bis zu 2.000 Teilnehmenden ab August vor. Das zweite Fördermodul ist eine Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen, welche ab September zur Verfügung stehen soll.
Förderfähig sind ausschließlich Kulturveranstaltungen wie Konzerte, Festivals, Opern, Tanz, Film, Theater, Musicals, Kleinkunst, Varieté, Lesungen, Performing Arts, Medienvorführungen und künstlerische und kulturelle Ausstellungen. Wichtig ist, dass die Veranstaltung in Deutschland stattfindet und Eintrittskarten verkauft.
Wer kann Fördergelder beantragen? Veranstalterinnen und Veranstalter von Kulturveranstaltungen. Veranstalterin oder Veranstalter ist, wer das wirtschaftliche und organisatorische Risiko einer Veranstaltung trägt. Veranstalterinnen und Veranstalter in öffentlicher Trägerschaft sind ebenfalls antragsberechtigt, können jedoch nur die Wirtschaftlichkeitshilfe beantragen.
Antragsstellung: |
über >> Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
|
Förderbedingungen: |
|
Weiterführende Links: |
Letzte Aktualisierung: 21.06.2021
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg verfolgt das Ziel, neue Orte der Begegnung und des gemeinsamen Engagements zu schaffen.
Das Fördermodul richtet sich insbesondere an Kommunen und kommunale Verbünde, Kultureinrichtungen und Einrichtungen kultureller Bildung sowie Vereine und bürgerschaftliche Initiativen. Mit dem Bereich „Zukunftsmusik“ werden vor allem Chöre, Ensembles und Orchester der Amateurmusik in Kooperation mit professionellen Musikerinnen und Musikern angesprochen.
Antragsstellung: |
|
Förderbedingungen: |
|
Weiterführende Links: |
Letzte Aktualisierung: 14.12.2020