Antragsteller können Akteure in Wertschöpfungsketten sein, wie zum Beispiel Unternehmen, Verbände, Stiftungen und Vereinen. Für die Beantragung einer Förderung zur Schaffung einer Koordinationsstelle (2) und Fort-, Weiterbildung und Beratung (1) müssen mindestens zwei Akteure für die Projektlaufzeit einen Kooperationsvertrag geschlossen oder einen projektbezogenen Zusammenschluss zum Beispiel als Verein gegründet haben.
Derartige Initiativen und Projekte sollen mit Mitteln des Bundesprogramms Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN) unterstützt werden. Projektanträge können bis zum 31.12.2024 beim BÖLN eingereicht werden.
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Letzte Aktualisierung: 30.03.2023