Ihre Projektidee
Haben Sie bereits eine Idee für ein Projekt? Hier können Sie sich informieren, ob diese über das Regionalbudget gefördert werden kann.
Fördervoraussetzungen
Was wird gefördert?
Wie wird gefördert?
- Bei den Regionalbudget-Zuschüssen handelt es sich um eine Anteilsfinanzierung. Das heißt, der Zuschuss deckt einen prozentualen Anteil der zuwendungsfähigen Ausgaben ab. Es handelt sich um eine freiwillige Zuwendung, auf die kein Anspruch entsteht. Eine Komplettfinanzierung gibt es nicht.
- Die Auszahlung des bewilligten Zuschusses erfolgt nach Umsetzung des Projekts mit Einreichung des Zahlungsantrags. Dieser muss bis zum 15. November eines jeden Jahres bei der Geschäftsstelle eingereicht werden.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 %. Alle Fördersätze und Beträge beziehen sich auf die Nettokosten. Die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig und daher vom Antragssteller zu übernehmen.
- Arbeiten, die in Eigenleistung durchgeführt werden sind mit ihrem Marktwert einzurechnen.
Wer wird gefördert?
- Grundsätzlich kann jeder, der in der Gebietskulisse der LAG Mittleres Oberschwaben ein Projekt umsetzen möchte, gefördert werden.
- Projektträger können juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sein sowie natürliche Personen und Personengesellschaften.
Welche Fristen gelten?
- Aufrufe werden regelmäßig veröffentlicht mit Angabe des verfügbaren Budgets und der Fristsetzung für die Anträge der jeweiligen Sitzung des Auswahlgremiums.
- Sie werden auf der Webseite in der Rubrik >> Aktuelles, im Newsletter sowie in den lokalen Medien veröffentlicht.
- Eine Maßnahme darf nicht vor der Bewilligung begonnen werden, da eine rückwirkende Förderung nicht möglich ist!
- Jährlichkeitsprinzip: das Projekt muss innerhalb des entsprechenden Jahres umgesetzt und abgerechnet werden.
Was kann nicht gefördert werden?
- Projekte unter 2.000 € oder über 20.000 € Nettokosten.
- Bereits begonnene Projekte, da mit der Maßnahme erst begonnen werden darf, wenn die schriftliche Bewilligung vorliegt.
- Pflicht- und Weisungsaufgaben der Kommunen sowie Beratungs- und Betreuungsleistungen der öffentlichen Verwaltung.
- Mehrwertsteuer, Zinsen, Skonti, Sofortrabatte, Investorensuche, Ersatzbeschaffungen, Zölle, Betriebskosten, Erschließungsmaßnahmen
- Eine Doppelförderung durch andere öffentliche Fördermittel ist ausgeschlossen. Wenn es ein anderes Förderprogramm für Ihre Maßnahme gibt, beraten wir Sie gerne auch dahingehend.
Wer ist mein Ansprechpartner?
- Ihre erste Anlaufstelle ist die Geschäftsstelle des Vereins Regionalentwicklung Mittleres Oberschwaben e. V.
- Wir beraten Sie zu allen Fragen der Regionalbudget-Förderung. >> Kontakt