Was wird gefördert
Im Fokus stehen bauliche Investitionen für die Errichtung, Sanierung und die Modernisierung öffentlicher Tourismusinfrastruktureinrichtungen sowie investive Vorhaben, wie zum Beispiel Beschilderungen an touristischen Rad- und Wanderwegen, die für die Gestaltung eines marktorientierten und wettbewerbsfähigen Gesamtangebots notwendig sind. Gefördert werden nur Vorhaben an Einrichtungen, bei denen eine überwiegend touristische Nutzung nachgewiesen werden kann.
Wer wird gefördert
Antragsberechtigt sind Gemeinden und gemeindliche Zusammenschlüsse. Im Rahmen von Kooperationsvorhaben sind die Landkreise antragsberechtigt, sofern sich an den Vorhaben Gemeinden oder gemeindliche Zusammenschlüsse mit mindestens 50 Prozent beteiligen.
Förderanträge können bei den jeweils zuständigen Regierungspräsidien bis zum 1. Oktober des einer Förderung vorhergehenden Jahres gestellt werden. Den Kommunen wird bereits in der Planungsphase von Vorhaben eine Beratung durch das jeweilige Regierungspräsidium angeraten.
Antragsstellung: |
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Förderbedingungen: |
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Weiterführende Links: |
Letzte Aktualisierung: 29.06.2021