11. Januar 2021 - ProjektaufrufE für LPR- und Kultur-Projekte
-
Modul 3: Landschaftspflegerichtlinie (LPR) (Es können Maßnahmen nach den LPR-Teilen B, C1, D3, E1 und E3 gefördert werden. Der Fördersatz bei LEADER ist 5 % höher gegenüber der LPR-Regelförderung.)
-
Modul 5: Kunst- & Kulturprojekte (Es handelt sich um private nicht-investive Vorhaben Kunst und Kultur nach Art. 20 ELER-VO.)
Bitte beachten Sie, dass der Aufruf zum Modul 5 vorbehaltlich der in Aussicht gestellten Fördermittel steht. Werden die Mittel nicht wie erwartet zugewiesen, können im Modul 5 keine Projekte zur Förderung ausgewählt werden.
Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Landwirte, Institutionen und Kommunen sind bis 19. Februar dazu aufgerufen, ihre Projektideen einzureichen. Eine Grundvoraussetzung ist, dass die Projekte im >> Aktionsgebiet umgesetzt werden. Zur Region Mittleres Oberschwaben zählen die Verbandsgemeinden des GVV Altshausen sowie Aulendorf, Bad Waldsee, Bergatreute, Fronreute, Horgenzell, Wilhelmsdorf, Wolpertswende aus dem Landkreis Ravensburg, Bad Saulgau, Illmensee und Ostrach aus dem Landkreis Sigmaringen und Bad Schussenried, Eberhardzell, Hochdorf und Ingoldingen aus dem Landkreis Biberach.
Sie haben Fragen? Wir beraten gerne!
Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig mit der Geschäftsstelle Kontakt aufzunehmen, um die Förderfähigkeit Ihrer Projektidee zu klären.
-
Laura Ditze, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Tel.: 07584 9237-180
Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass wir die genaue Höhe der zur Verfügung stehenden Fördermittel noch nicht wissen und dass es keinen Anspruch auf die Förderung gibt. Unser Ziel ist es, Fördermittel den strukturell am besten zu den LEADER-Zielen passenden Projekten zur Verfügung zu stellen.