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Kommunalrichtlinie - klimaschutz vor ort fördern

Das Bundesumweltministerium unterstützt mit der Kommunalrichtlinie Klimaschutzprojekte und Klimaschutzmaßnahmen im kommunalen Umfeld. Die Förderschwerpunkte des Programms umfassen insbesondere strategische und investive Maßnahmen. Das bundesweite Förderprogramm läuft vom 01.01.2019 bis 31.12.2022. Kommunen und Akteure aus dem kommunalen Umfeld wie Kitas, Schulen und Hochschulen sowie Sportvereine, Entsorgungsbetriebe oder Wasserwirtschaftsverbände können Anträge stellen. Eine Antragstellung ist jeweils zwischen 1. Januar und 31. März sowie zwischen 1. Juli und 30. September eines jeden Jahres möglich. Für Vorhaben im Bereich Klimaschutzmanagement, -konzepte und Energiesparmodelle kann ganzjährig eine Antragstellung erfolgen.

Antragsstellung:

über >> ZUKUNFT – UMWELT – GESELLSCHAFT GGMBH,

Förderbedingungen:

>> Informationen zu den Themenschwerpunkten

Weiterführende Links:

>> Klimaschutz vor Ort

Letzte Aktualisierung: 30.03.2023