28. Februar 2022 - 14. Projektaufruf
Ab sofort startet der 14. Projektaufruf. REMO ruft Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Institutionen und Kommunen auf, sich aktiv an der Gestaltung der LEADER-Region Mittleres Oberschwaben zu beteiligen und Projekte einzureichen.
Für den 14. Projektaufruf werden EU-Fördermittel in Höhe von 210.000 Euro EU-Mittel plus die am Auswahltermin zur Verfügung stehenden Restmittel ausgeschüttet . Die Projektideen können bis 07. April 2022 eingereicht werden.
- Sie sind derzeit an der Planung eines großen Projekts und möchten im Herbst 2022 mit der Umsetzung beginnen?
- Ihr Projektvorhaben ist in den finalen Zügen der Planung und eine Baugenehmigung liegt Ihnen bereits vor bzw. ist bis Anfang April zugesagt?
- Sie wollen ein Projektvorhaben umsetzen, das den ländlichen Raum stärkt und das für die breite Bevölkerung und somit für die Region einen Mehrwert bietet?
- Sie planen ein Projekt, das neue Arbeitsplätze schafft oder von dem möglichst viele Generationen und Personengruppen profitieren werden?
Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir beraten Sie gerne unverbindlich bezüglich einer Projektförderung! Ansprechpartnerinnen der Geschäftsstelle sind Lena Schuttkowski und Selina Demmeler, Telefon: 07584 9237-181 oder -180 bzw. E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Was kann gefördert werden?
Vorhaben von Unternehmen und Privatpersonen, die zur Investition in das Tourismusangebot der Region, in Existenzgründungen mit der Schaffung von Arbeitsplätzen oder zur Stärkung von Kleinunternehmen beitragen, sind ebenso förderfähig, wie Ideen zur gewerblichen Nutzung von alten Gebäuden oder zur Stärkung der Grund- und Nahversorgung in der ländlichen Region. Ebenfalls möglich ist eine Förderung von gemeinnützigen Projekten von Kommunen und Vereinen, die der Dorfgestaltung und Dorfentwicklung dienen. Hierzu zählen auch Vorhaben wie Dorfplatzgestaltungen oder die Einrichtung von öffentlich zugänglichen Freizeitangeboten.
Was ist zu beachten?
Grundvoraussetzung für eine Förderung aus LEADER für die Jahre 2021 und 2022 ist eine hinreichende Projektreife. Das Projekt soll deshalb bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in der LEADER-Aktionsgruppe (LAG) konzeptionell soweit fortgeschritten sein, dass unmittelbar nach einer Förderzusage durch die LAG eine Antragstellung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde möglich ist. Das heißt, dass bereits die für eine Bewilligung notwendigen Vorbereitungen weitgehend abgeschlossen sein sollen.
Bewerbungsunterlagen zum Download:
>> Kostenberechnung nach DIN 276
>> Checkliste