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01. März 2021 -  Elfter Projektaufruf

Ab sofort startet der elfte Projektaufruf. REMO ruft Privatpersonen, Unternehmen, Verein, Institutionen und Kommunen auf, sich aktiv an der Gestaltung der LEADER-Region Mittleres Oberschwaben zu beteiligen und Projekte einzureichen. Potentielle Antragsteller finden in der Rubrik >> LEADER-Förderung den >> aktuellen Projektaufruf.

Aufgerufen werden Projekte in folgenden Handlungsfeldern:

  1. Regionale Wirtschaft (Handwerk-s, Wirtschafts- und Dienstleistungsbetriebe, Gesundheitswirtschaft, Fachkräftesicherung, Gründungsforderung)
  2. Kommunalentwicklung (interkommunale Kooperationen, demografische und inklusive Anpassungsprozesse, Mobilitätslösungen, Kunst und Kultur im ländlichen Raum)
  3. Landentwicklung (Gewässerentwicklung, Streuobstpflege, Produktentwicklung, Naturschutz und Umweltbildung)
  4. Tourismus und Naherholung (Gesundheits-, Natur-, Kultur- und Familientourismus sowie Kulinarik)

Grundvoraussetzung für eine Förderung aus LEADER für die Jahre 2021 und 2022 ist eine hinreichende Projektreife. Das Projekt soll deshalb bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in der LEADER-Aktionsgruppe (LAG) konzeptionell soweit fortgeschritten sein, dass unmittelbar nach einer Förderzusage durch die LAG eine Antragstellung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde möglich ist. Das heißt, dass bereits die für eine Bewilligung notwendigen Vorbereitungen weitgehend abgeschlossen sein sollen (zum Beispiel je 3 Angebote zur Kostenplausibilisierung, evtl. Baugenehmigungen, finaler Kosten- und Finanzierungsplan/Finanzierungszusagen der Hausbank, usw.).

Für den elften Projektaufruf stehen 300.000 € zur Verfügung. Zusätzlich werden Landesmittel für Projekte im Bereich Innovative Maßnahmen von Frauen (IMF) zur Verfügung gestellt. Die Projektideen können bis 09. April 2021 eingereicht werden.

Wir weisen darauf hin, dass die mit diesem Aufruf zu vergebenden EU-Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für die Jahre 2021 und 2022 der LEADER-Aktionsgruppe derzeit noch nicht zur Verfügung stehen. Deshalb beschließt die Aktionsgruppe in der Auswahlrunde am 18. Mai 2021, ohne über eigene Fördermittel zu verfügen. Antragsteller können im Falle eines positiven Beschlusses über ihr Vorhaben insofern keinen Anspruch auf Förderung (Bewilligung) herleiten, auch dann nicht, wenn alle Förderfähigkeitsvoraussetzungen erfüllt sein sollten.

Unsere LEADER-Aktionsgruppe wird jedoch nach der Auswahlentscheidung alle positiv beschlossenen Vorhaben dem Land vorlegen und unmittelbar nach Zuteilung der EU-Fördermittel und positiver Prüfung der Förderfähigkeit zur Bewilligung vorschlagen.

Bewerbungsunterlagen zum Download:

>> Projektdatenblatt (PDB)

>> Kostenberechnung nach DIN 276

>> Checkliste