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30. April 2020 - Land und Kommunen investieren in umweltfreundliche Mobilität

In das Förderprogramm für den Bereich Rad- und Fußverkehr hat das Land Bauvorhaben mit einer Förderhöhe von etwa 58 Millionen Euro neu aufgenommen. Dies ist eine Verdreifachung innerhalb von zwei Jahren.

Ein zentrales Instrument des Landes für Zukunftsinvestitionen in kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur ist das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG). In das Förderprogramm für den Bereich Rad- und Fußverkehr hat das Land Baden-Württemberg nun Bauvorhaben mit einer Förderhöhe von etwa 58 Millionen Euro neu aufgenommen. Dies ist eine Verdreifachung innerhalb von zwei Jahren. 2019 betrug die Förderung 30 Millionen Euro, 2018 waren es noch 18 Millionen Euro Förderbetrag. Im neuen Programm liegt der Schwerpunkt der Förderung bei neuen Radwegen, Schutz- und Radfahrstreifen sowie Fahrradabstellanlagen.

Die Radverkehrsförderung spielt eine entscheidende Rolle für die Verkehrswende. Baden-Württemberg möchte Wegbereiter einer nachhaltigen Mobilität werden. Ziel ist, den Radverkehrsanteil bis 2030 auf 20 Prozent zu verdoppeln. Das Land möchte in der Radverkehrsförderung flächendeckend ein neues Level erreichen.

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