02. April 2020 - Soforthilfe für Künstlerinnen und Künstler
Der Landtag von Baden-Württemberg hat ein Soforthilfeprogramm Corona beschlossen, das sich an Soloselbständige sowie Klein- und Kleinstunternehmen auch der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie an Angehörige der Freien (auch künstlerisch-publizistischen) Berufe in Baden-Württemberg richtet. Um deren wirtschaftliche Existenz zu sichern und Liquiditätsengpässe zu kompensieren, kann ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss für drei Monate gewährt werden.
Eine Antragstellung ist ab sofort möglich. Bitte nehmen Sie hierfür den elektronischen Antragsprozess auf der Seite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg in Anspruch.
Weiter Informationen finden Sie >> hier.