Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.

06. Dezember 2019 - Neues Förderprogramm: Regionalbudget

Die LEADER Aktionsgruppe Mittleres Oberschwaben beteiligt sich ab dem Jahr 2020 am Förderverfahren Regionalbudget der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschützes“ (GAK) in Baden-Württemberg.

Aus der Gemeinschaftsaufgabe für „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) stellen der Bund sowie das Land Baden-Württemberg 180.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Diese Mittel werden von der LEADER-Aktionsgruppe Mittleres Oberschwaben um 20.000 Euro ergänzt. Die Finanzierung der Eigenmittel wird projektbezogen, durch die jeweilige Gemeinde in der das Projekt umgesetzt wird, erfolgen. Damit steht pro Jahr ein Regionalbudget von 200.000 Euro für die Verwirklichung Ihrer Kleinprojekte zur Verfügung. Das Regionalbudget ist eine eigenständige Förderung und unterscheidet sich von der regulären LEADER-Förderung in wesentlichen Punkten.

Ein Kleinprojekt darf die Kostenobergrenze von maximal 20.000 € Nettokosten nicht übersteigen. Die Kleinprojekte müssen vorwiegend investiv sein, das heißt einen Vermögenswert darstellen (im Normalfall entweder Anschaffungen oder Bauvorhaben). Die Projekte müssen den Zielsetzungen des Regionalen Entwicklungskonzepts (REK) der LAG Mittleres Oberschwaben entsprechen und einem der folgenden Bereiche zuordenbar sein:

  • Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden
  • Regionalmanagement
  • Dorfentwicklung
  • Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen
  • Kleinstunternehmen der Grundversorgung
  • Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen

Der Fördersatz beträgt einheitlich 80 % der förderfähigen Kosten. Die Mindestfördersumme beträgt 1.600 . Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung ist ausgeschlossen.

Wichtig: Es darf erst dann mit dem Projekt begonnen werden (z.B. ein Auftrag erteilt werden oder die Anschaffung gekauft werden), wenn eine Bewilligung erteilt wurde. Bereits vorher begonnene Projekte sind von der Förderung ausgeschlossen.

Da das Regionalbudget dem Jährlichkeitsprinzip unterliegt, müssen Projekte innerhalb eines Kalenderjahrs umgesetzt und ausgezahlt sein. Sollte Ihr Vorhaben ausgewählt werden, ist es im Laufe des Programmjahres umzusetzen und bis zum 15. November des laufenden Jahres abzurechnen (Einreichung von bezahlten Rechnungen).

Der erste Projektaufruf startet Mitte Januar 2020. Machen Sie mit! Wir freuen uns, wenn Sie uns Ihre Projektidee vorstellen und beraten Sie gerne bei allen offenen Fragen.

Weitere Informationen sowie die notwendigen Unterlagen zum Regionalbudget finden Sie >> hier.