08. Oktober 2019 - Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels
Neues Auswahlverfahren gestartet
Kommunen, lokale Akteure, mittelständische Betriebe und Bildungseinrichtungen können sich noch bis 31. Oktober 2019 mit ihren Ideen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels bewerben.
Mit dem Programm „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ fördert das Bundesumweltministerium Projekte, die Antworten auf die Folgen der Erderwärmung wie Hitzeperioden, Hochwasser oder Starkregenereignisse liefern und die Anpassung an den Klimawandel unterstützen. Gefördert werden lokale und kommunale Akteure, Vereine und mittelständische Betriebe sowie Bildungseinrichtungen in den drei folgenden Förderschwerpunkten:
- Förderschwerpunkt 1: Anpassungskonzepte für Unternehmen
- Förderschwerpunkt 2: Entwicklung von Bildungsmodulen zu Klimawandel und Klimaanpassung
- Förderschwerpunkt 3: Kommunale Leuchtturmvorhaben sowie Aufbau von lokalen und regionalen Kooperationen
Voraussetzungen für die Antragsberechtigung
Einen Antrag auf Förderung können Bildungsträger wie zum Beispiel Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Kommunen, Unternehmen, Verbände, Vereine, Stiftungen und vergleichbare Einrichtungen mit Sitz oder Niederlassung und Schwerpunktaktivitäten in Deutschland stellen. Bitte beachten Sie bei der Antragstellung das Europäische Beihilferecht, welches insbesondere für Unternehmen von Bedeutung ist.
Nähere Informationen finden Sie >> hier.