13. august 2019 - klimaschutz vor ort fördern - Kommunalrichtlinie
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit unterstützt mit der Kommunalrichtlinie Klimaschutzprojekte und Klimaschutzmaßnahmen im kommunalen Umfeld. Die Förderschwerpunkte des Programms umfassen insbesondere strategische und investive Maßnahmen. Hierzu zählen unteranderem Maßnahmen zur Trinkwasserversorgung, Abfallentsorgung, nachhaltige Mobilität, Verbesserung des Radverkehrs oder Energiesparmodelle in Schulen und Kitas sowie intelligente Verkehrssteuerung.
Das bundesweite Förderprogramm läuft vom 01.01.2019 bis 31.12.2022. Kommunen und Akteure aus dem kommunalen Umfeld wie Kitas, Schulen und Hochschulen sowie Sportvereine, Entsorgungsbetriebe oder Wasserwirtschaftsverbände können Anträge stellen. Eine Antragstellung ist jeweils zwischen 1. Januar und 31. März sowie zwischen 1. Juli und 30. September eines jeden Jahres möglich. Für Vorhaben im Bereich Klimaschutzmanagement, -konzepte und Energiesparmodelle kann ganzjährig eine Antragstellung erfolgen. Weitere Informationen gibt es >> hier.