24. mai 2019 - nichtinvestive städtebauförderung
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg fördert im Rahmen der nichtinvestiven Städtebauförderung (NIS) den sozialen Zusammenhalt und die Integration in den Quartieren mit maximal 60% der zuwendungsfähigen Kosten. Es können beispielsweise Projekte zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen in der Freizeit, zur Integration von Migrantinnen und Migranten sowie zur Inklusion von Menschen mit Behinderung bezuschusst werden. Städte und Gemeinden können zwischen drei Zuwendungsarten wählen: Verfügungsfonds, Quartiersmanagement oder sonstige nichtinvestive Einzelprojekte. Innerhalb eines Sanierungsgebiets können derzeit maximal 100.000 € für einen Zeitraum von fünf Jahren gewährt werden. Weitere Informationen zur nichtinvestiven Städtebauförderung gibt es >> hier.