19. November 2018 - !!! fünfter projektaufruf - Neue Ideen sind gefragt !!!
REMO ruft Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Institutionen und Kommunen auf, sich aktiv an der Gestaltung der LEADER-Region Mittleres Oberschwaben zu beteiligen und Projekte einzureichen. Potentielle Antragssteller finden in der Rubrik >> LEADER-Förderung den aktuellen >> Projektaufruf.
Aufgerufen werden Projekte in folgenden Handlungsfeldern:
1. Regionale Wirtschaft (Handwerks-, Wirtschafts- und Dienstleistungsbetriebe, Gesundheitswirtschaft, Fachkräftesicherung, Gründungsforderung)
2. Kommunalentwicklung (interkommunale Kooperationen, demografische und inklusive Anpassungsprozesse, Mobilitätslösungen, Kunst und Kultur im ländlichen Raum)
3. Landentwicklung (Gewässerentwicklung, Streuobstpflege, Produktentwicklung, Naturschutz und Umweltbildung)
4. Tourismus und Naherholung (Gesundheits-, Natur-, Kultur- und Familientourismus sowie Kulinarik)
Für den fünften Projektaufruf stehen 200.000 € zur Verfügung. Zusätzlich werden Landesmittel für Projekte im Bereich Landschaftspflege (LPR), Innovative Maßnahmen von Frauen (IMF) sowie im Bereich Kunst und Kultur zur Verfügung gestellt. Folgende Landesmittel werden vergeben: 60.000 € für LPR-Projekte, 7.000 € für IMF-Projekte und 15.000 € für Projekte im Bereich Kunst und Kultur.
Alle notwendigen Informationen und Formulare finden Sie in der Rubrik >> Downloads & Links. Die Projektideen können bis zum 18.01.2019 eingereicht werden.
Eine Grundregel für Projekte: Das Projekt muss im LEADER-Aktionsgebiet umgesetzt werden. Zum Mittleren Oberschwaben gehören 25 Gemeinden. Im Landkreis Ravensburg sind das die Gemeinden des GVV Altshausen, Aulendorf, Bad Waldsee, Bergatreute, Fronreute, Horgenzell, Wilhelmsdorf und Wolpertswende. Im Landkreis Sigmaringen gehören Bad Saulgau, Illmensee und Ostrach dazu und im Landkreis Biberach Bad Schussenried, Eberhardzell, Hochdorf und Ingoldingen.
Voraussichtlich am 19.02.2019 erfolgt die Projektauswahl durch das Auswahlgremium LEADER-Steuerungskreis anhand von festgelegten Bewertungskriterien. Nach einem positiven Beschluss kann der Antragsteller das Projektvorhaben schriftlich bei der Bewilligungsbehörde einreichen. Erst nach der offiziellen Bewilligung kann die Projektumsetzung starten.
Weitere Informationen finden Sie in der Übersicht zum 5. Projektaufruf.