31. oktober 2018 - neuer landeszuschuss für bürgerbusvereine
Das Land Baden-Württemberg erweitert die Förderung für ehrenamtlich betriebene Bürgerbusse. Zusätzlich zum Landeszuschuss für die Anschaffung eines Fahrzeugs sollen fortan auch Sach- und Verwaltungskosten innerhalb einer Verwaltungskostenpauschale abgerechnet werden können.
Durch das neu aufgesetzte Programm werden ehrenamtlich organisierte Verkehrsangebote gestärkt. Insbesondere die einfache Antragstellungsform und die vergleichsweise unkomplizierte Abrechnungsmethode machen das Förderprogramm des Landes attraktiv. Innerhalb der Pauschale sollen zukünftig neben den Aufwendungen für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit sowie Verwaltungsausgaben, Sachkosten und Gebühren auch die Ausgaben für die Schulung der ehrenamtlich tätigen Personen enthalten sein.
Insgesamt 90.000 Euro Finanzmittel hält das Land jährlich für die Förderung bereit, wobei eine Förderung pro Antragsteller bis höchstens 1.500 Euro und pro Kalenderjahr möglich ist. Für das Jahr 2018 sind Anträge bis zum 30. November 2018 einzureichen. Die Antragstellung erfolgt bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW).
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