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11. Juli 2018 - Förderprogramm "nachhaltige modernisierung von ländlichen wegen" 

Ziel dieser Förderung ist eine nachhaltige Verbesserung und Modernisierung von zentralen land- und forstwirtschaftlichen Wegen im ländlichen Raum. Hierzu zählen beispielsweise Hauptwirtschaftswege, multifunktionale Wege, interkommunale Wege oder Verbindungswege zu Einzelgehöften. Bei der Modernisierung geht es dabei um die Herstellung der Funktionsfähigkeit der Wege in Bezug auf eine nicht ausreichende Breite und fehlende Tragfähigkeit.

Grundlage für einen Antrag auf Förderung ist eine Wegenetzkonzeption der Gemeinde, welche die derzeitige Wegenetzsituation darstellt und die Zielplanung enthält, die auf ein zukunftsfähiges Wegenetz ausgerichtet ist. Die Wegenetzkonzeption muss mit der zuständigen Flurneuordnungsbehörde abgestimmt sein.

Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften können zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Wegebaus eine Unterstützung mit einem Fördersatz von 20% der zuwendungsfähigen Kosten beantragen. Die maximale Zuwendungshöhe beläuft sich auf 100.000 Euro.

Weitere Informationn zu diesem Förderprogramm finden Sie auf den Seiten des >> Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung oder >> hier.