24. August 2016 - Entwicklungsprogramm ländlicher Raum 2017
Ab sofort nimmt das Regierungspräsidium Tübingen Anträge auf Förderung durch das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum im Jahr 2017 entgegen. 2017 wird die Innenentwicklung noch stärker in den Fokus gerückt als bisher. Privatpersonen können sich über ihre Stadt bzw. Gemeinde für eine Förderung wohnraumbezogener Projekte im Ortskern bewerben. Voraussetzung ist, dass durch diese Projekte bestehende Bausubstanz zu Wohnraum umgenutzt wird, Wohnungen grundlegend und familiengerecht modernisiert oder Baulücken geschlossen werden.
Projektträger und Zuwendungsempfänger können sowohl Kommunen als auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein. Förderanträge sind beim Regierungspräsidium einzureichen.
Mehr Informationen auf der Webseite des Regierungspräsidiums