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03. März 2023 - 2,5 Mio euro landesweit zur verfügung

Anträge können ab sofort bis zum 14. April 2023 von Privatpersonen, Unternehmen, Vereinen, Institutionen und Kommunen eingereicht werden.

Grundvoraussetzung für eine Förderung aus LEADER sind umsetzungsreife Vorhaben. Zudem müssen alle Projekt ELR-konform sein und bis spätestens Ende 2024 abgeschlossen sein. Stand heute gibt es keine Möglichkeit einer weiteren Fristverlängerung

Die Aktionsgruppe Mittleres Oberschwaben beschließt in der Auswahlentscheidung am 04. Mai 2023, ohne über eigene Födermittel zu verfügen. Im Nachgang werden alle positiv beschlossenen Vorhaben dem Land vorgelegt und zur Bewilligung vorgeschlagen. Aus diesem Grund kann weder vorhergesagt noch zugesichert werden, ob eine Zuweisung von Fördermitteln an die LEADER-Aktionsgruppe Mittleres Oberschwaben erfolgt. 

Das Gesamtbudget in Höhe von 2,5 Mio € steht allen 18 Aktionsgruppen der Förderphase 2014-2022 zur Verfügung. 

 

Details zum Projektaufruf

Höhe des Budgets:

2,5 Mio € EU-Mittel im landeswieten Fördetopf

Verfügbare ELR-Restmittel

Datum des Aufrufs:

Freitag, 03. März 2023

Stichtag zur Einreichung der Projektanträge:

Freitag, 14. April 2023

Voraussichtlicher Auswahltermin (Sitzung LEADER-Steuerungskreis):

Donnerstag, 04. Mai 2023

Adresse für die Einreichung der Anträge:

Regionalentwicklung Mittleres Oberschwaben e. V., LEADER-Geschäftsstelle, Ebersbacher Straße 4, 88361 Altshausen

Themenbereiche:


Alle Handlungsfelder des Regionalen Entwicklungskonzepts der LEADER-Region Mittleres Oberschwaben (Regionale Wirtschaft, Kommunalentwicklung, Landentwicklung, Tourismus und Naherholung)

Hinweise auf die Auswahlkriterien:

 

Die Projektbewertung erfolgt anhand der im Regionalen Entwicklungskonzept definierten Projektauswahlkriterien. Anhand der Projektbewertungsmatrix werden Projektanträge vom Entscheidungsgremium (LEADER-Steuerungskreis) in einem transparenten und überprüfbaren Auswahlverfahren bewertet, entsprechend eingestuft und beschlossen. Die Projektbewertungsmatrix, Geschäftsordnung des LEADER-Steuerungskreises sowie das Regionale Entwicklungskonzept sind auf dieser Webseite unter der Rubrik Downloads abrufbar.

 

Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig mit der Geschäftsstelle Kontakt aufzunehmen, um die Förderfähigkeit Ihrer Projektidee zu klären. Bitte beachten Sie, dass Sie bis Ende Mai 2023 einen bewilligungsreifen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Bewilligungsstelle vorlegen müssen.

Ihre Ansprechpartner