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24. November 2021 - Dreizehnter Projektaufruf - Beendet

Anträge können ab sofort bis zum 31. Januar 2022 von Privatpersonen, Unternehmen, Vereinen, Institutionen und Kommunen eingereicht werden.

Grundvoraussetzung für eine Förderung aus LEADER für die Jahre 2021 und 2022 ist eine hinreichende Projektreife. Das Projekt soll deshalb bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in der LEADER-Aktionsgruppe (LAG) konzeptionell soweit fortgeschritten sein, dass unmittelbar nach einer Förderzusage durch die LAG eine Antragstellung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde möglich ist. Das heißt, dass bereits die für eine Bewilligung notwendigen Vorbereitungen weitgehend abgeschlossen sein sollen (zum Beispiel je 3 Angebote zur Kostenplausibilisierung, evtl. Baugenehmigungen, finaler Kosten- und Finanzierungsplan/Finanzierungszusagen der Hausbank, usw.).

Wir weisen darauf hin, dass die mit diesem Aufruf zu vergebenden EU-Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für die Jahre 2021 und 2022 der LEADER-Aktionsgruppe derzeit noch nicht zur Verfügung stehen. Deshalb beschließt die Aktionsgruppe in der Auswahlrunde am 22. Februar 2022, ohne über eigene Fördermittel zu verfügen. Antragsteller können im Falle eines positiven Beschlusses über ihr Vorhaben insofern keinen Anspruch auf Förderung (Bewilligung) herleiten, auch dann nicht, wenn alle Förderfähigkeitsvoraussetzungen erfüllt sein sollten.

Unsere LEADER-Aktionsgruppe wird jedoch nach der Auswahlentscheidung alle positiv beschlossenen Vorhaben dem Land vorlegen und unmittelbar nach Zuteilung der EU-Fördermittel und positiver Prüfung der Förderfähigkeit zur Bewilligung vorschlagen.

 

Details zum Projektaufruf

Höhe des Budgets:

150.000 € LPR-Mittel (Landschaftspflegerichtlinie)

10.000 € KuK-Mittel (Kunst und Kultur)

7.000 € IMF-Mittel (Innovative Maßnahmen für Frauen)

194.920 € EU-Mittel + die am Auswahltermin zur Verfügung stehenden Restmittel

Datum des Aufrufs:

Mittwoch, 24. November 2021

Stichtag zur Einreichung der Projektanträge:

Montag, 31. Januar 2022

Voraussichtlicher Auswahltermin (Sitzung LEADER-Steuerungskreis):

Dienstag, 22. Februar 2022

Adresse für die Einreichung der Anträge:

Regionalentwicklung Mittleres Oberschwaben e. V., LEADER-Geschäftsstelle, Ebersbacher Straße 4, 88361 Altshausen

Themenbereiche:

  • Schutz, Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen und der vielfältigen Landschaft als Lebensgrundlage und als Erholungsraum
  • Schutz und Erhaltung von Tier- und Pflanzenarten und ihrer Lebensräume
  • Sicherung und Entwicklung der Kulturlandschaft durch nachhaltige Landbewirtschaftung unter Berücksichtigung von Naturschutzbelangen
  • Herdenschutz

Weitere Informationen zur Landschaftspflegerichtlinie finden Sie >> hier.

  • private nicht-investive Vorhaben Kunst und Kultur nach Art. 20 ELER-VO
  • Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum

alle Handlungsfelder des Regionalen Entwicklungskonzepts der LEADER-Region Mittleres Oberschwaben (Regionale Wirtschaft, Kommunalentwicklung, Landentwicklung, Tourismus und Naherholung)

Hinweise auf die Auswahlkriterien:

 

Die Projektbewertung erfolgt anhand der im Regionalen Entwicklungskonzept definierten Projektauswahlkriterien. Anhand der Projektbewertungsmatrix werden Projektanträge vom Entscheidungsgremium (LEADER-Steuerungskreis) in einem transparenten und überprüfbaren Auswahlverfahren bewertet, entsprechend eingestuft und beschlossen. Die Projektbewertungsmatrix, Geschäftsordnung des LEADER-Steuerungskreises sowie das Regionale Entwicklungskonzept sind auf dieser Webseite unter der Rubrik Downloads abrufbar.

 

Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig mit der Geschäftsstelle Kontakt aufzunehmen, um die Förderfähigkeit Ihrer Projektidee zu klären. Bitte beachten Sie, dass Sie bis zum 22.05.2022 einen bewilligungsreifen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Bewilligungsstelle vorlegen müssen.

Ihre Ansprechpartner

Hier finden Sie die Details zum dreizehnten Projektaufruf im Überblick.