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AKTUELLE Informationen

Gerne informieren wir Sie regelmäßig über Aktuelles rund um Verein und Förderprogramme.

Weitere Förderprogramme und Wettbewerbe

Über das LEADER-Förderprogramm lassen sich vielseitige innovative Projekte fördern. Aber eben nicht alles. Deshalb möchten wir Ihnen hier einen Überblick zu weiteren Förderprogrammen geben. Nachfolgende Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit, sondern soll Ihnen nur als erster Anhaltspunkt für weitere Recherchen dienen.

Förderprogramme zum Themenbereich Bürgerbeteiligung

Förderprogramme zum Themenbereich Mobilität

Förderprogramme zum Themenbereich Klimaschutz

Förderprogramme zum Themenbereich Landentwicklung

Förderprogramme zum Themenbereich Landwirtschaft

Förderprogramme zum Themenbereich Tourismus

Förderprogramme zum Themenbereich Umwelt

 

Projektaufrufe im Mittleren Oberschwaben

Hier werden alle LEADER-Projektaufrufe der LEADER-Aktionsgruppe Mittleres Oberschwaben veröffentlicht.

Was ist das Regionalbudget?

Das Regionalbudget für Kleinprojekte ist ein auf Bundesebene ausgewiesener zusätzlicher Fördertopf zur Stärkung des ländlichen Raums.

Ab 2020 beteiligt sich die LEADER-Aktionsgruppe Mittleres Oberschwaben am Förderverfahren Regionalbudget der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) in Baden-Württemberg.

Was ist ein Kleinprojekt?

Ein Kleinprojekt darf die Kostenobergrenze von maximal 20.000 € Nettokosten nicht übersteigen. Die Kleinprojekte müssen vorwiegend investiv sein, das heißt einen Vermögenswert darstellen (im Normalfall entweder Anschaffungen oder Bauvorhaben). Die Projekte müssen den Zielsetzungen des Regionalen Entwicklungskonzepts der LAG Mittleres Oberschwaben entsprechen und einem der folgenden Bereiche zuordenbar sein:

  • Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden: Erarbeitung von regionalen strategisch-planerischen Grundlagen für die ländliche Entwicklung sowie konzeptionelle und planerische Grundlagen für die Entwicklung in Gemeinden ländlicher Gebiete (Entwicklungskonzepte & -pläne)
  • Regionalmanagement: Sachleistungen für die Durchführung von ländlichen Entwicklungsprozessen
  • Dorfentwicklung: Vorhaben, die der Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte dienen und zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der Bevölkerung beitragen
  • Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen: Projekte, die der Verbesserung der Infrastruktur in ländlichen Gebieten dienen oder der Erschließung von landwirtschaftlichen, wirtschaftlichen und touristischen Entwicklungspotenzialen
  • Kleinstunternehmen der Grundversorgung: Vorhaben zur Sicherung, Schaffung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung
  • Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen: Projekte zur Schaffung von Einrichtungen für die Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung

Beschreibung des Förderprogramms

Bund und Land stellen den LEADER-Vereinen in Baden-Württemberg jährlich (vorerst in 2020, 2021) 180.000 € Budget zur Verfügung. Zusätzlich werden 10% durch die Gemeinden projektbezogen kofinanziert, was den jährlich zur Verfügung stehenden Fördertopf von 200.000 € ergibt.

Der Fördersatz beträgt einheitlich 80 % der förderfähigen Kosten. Die Mindestfördersumme beträgt 1.600 . Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung ist ausgeschlossen. Kommunale Pflichtaufgaben sind nicht förderfähig. Arbeiten, die in Eigenleistung durchgeführt werden sind mit ihrem Marktwert einzurechnen.

Die Projekte werden anhand eines transparenten, demokratischen Verfahrens in Anlehnung an das Regionale Entwicklungskonzept der LEADER-Aktionsgruppe ausgewählt. Die zugrundeliegenden Projektauswahlkriterien wurden im November 2019 festgelegt.

Bewerbungen können von allen juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts (Kommunen, Kirchen, Unternehmen, Vereine, Verbände) und natürlichen Personen und Personengesellschaften (Privatpersonen, GbR, KG, Landwirte) eingereicht werden. Anträge sind bei der Geschäftsstelle der Regionalentwicklung Mittleres Oberschwaben e.V. in Altshausen einzureichen.

Zur Bewerbung muss Ihr Projekt schon weitestgehend ausgearbeitet sein und es muss genau feststehen, was Sie mit den Geldern finanzieren möchten. Bestandteil der Bewerbung ist es, ein Projektdatenblatt zur Skizzierung Ihres Projektes auszufüllen, bei dem die wichtigsten Punkte Ihres Vorhabens schriftlich abgefragt werden. Die Kosten Ihres Projektes sollten Sie mit zwei verschiedenen Angeboten je Kostenpunkt untermauern können, von denen das günstigere Angebot berücksichtigt wird. Zusätzlich muss eine positive Einschätzung der Gemeinde vorliegen.

Wichtig: Es darf erst dann mit dem Projekt begonnen werden (z.B. ein Auftrag erteilt werden oder die Anschaffung gekauft werden), wenn eine Bewilligung erteilt wurde. Bereits vorher begonnene Projekte sind von der Förderung ausgeschlossen.

Da das Regionalbudget dem Jährlichkeitsprinzip unterliegt, müssen Projekte innerhalb eines Kalenderjahrs umgesetzt und ausgezahlt sein. Projekte, die im Jahr 2020 umgesetzt werden sollen, müssen sich innerhalb der entsprechenden Aufrufe um die Fördermittel bewerben. Sollte das Vorhaben ausgewählt werden, ist es im Laufe des Programmjahres umzusetzen und bis zum 15. November des laufenden Jahresabzurechnen (Einreichung von bezahlten Rechnungen).

Wichtige Grundlagen, Akteure und Gremien:

  • Der Verein Regionalentwicklung Mittleres Oberschwaben e. V. (REMO) trägt den Prozess.
  • Die LEADER-Geschäftsstelle koordiniert und steuert den Prozess. Wir sind Ihr Ansprechpartner!
  • Der LEADER-Steuerungskreis (LSK) ist das Entscheidungsgremium, das beschließt, welche Projekte gefördert werden.
  • Das Regionale Entwicklungskonzept (REK) ist die wichtigste Grundlage. Es beinhaltet Ziele, Strategien und Handlungsfelder, die von lokalen Akteuren ausgearbeitet wurden.

Weiter zu >> Unser Aktionsgebiet


 

Sie haben eine Projektidee? Hier finden Sie Infos zum >> Regionalbudget-Verfahren

ABGESCHLOSSENE REGIONALBUDGETPROJEKTE

Hier finden Sie alle Regionalbudgetprojekte, die einen positiven LSK-Beschluss erhalten haben. 

Im Folgenden sind die Projekte ihrem jeweiligen Handlungsfeld zugeordnet. Eine Übersicht aller Projekte finden Sie in der Projektdatenbank.

Die Handlungsfelder für die neue Förderphase 2023-2027 haben sich geändert. Die Übersicht finden Sie hier: Handlungsfelder & Teilziele  

 

 

 

 

 

 Handlungsfeld 1 - Regionale Wirtschaft

 Handlungsfeld 2 - Kommunalentwicklung

 Handlungsfeld 3 - Landentwicklung

 Handlungsfeld 4 - Tourismus und Naherholung

LEADER-PROJEKTE 2014-2022

Hier finden Sie alle LEADER-Projekte, die bei einer LEADER-Steuerungskreis Sitzung ausgewählt wurden.

Im Folgenden sind die Projekte ihrem jeweiligen Handlungsfeld zugeordnet. Eine Übersicht aller Projekte finden Sie in der Projektdatenbank.

Die Handlungsfelder für die neue Förderphase 2023-2027 haben sich geändert. Die Übersicht finden Sie hier: Handlungsfelder & Teilziele  

 

 

 

 

 Handlungsfeld 1 - Regionale Wirtschaft

 Handlungsfeld 2 - Kommunalentwicklung

 Handlungsfeld 3 - Landentwicklung

 Handlungsfeld 4 - Tourismus und Naherholung