e-lastenräder
Unternehmen, Körperschaften des privaten Rechts, gemeinnützige Organisationen, Kommunen mit Sitz in Baden-Württember haben die Möglichkeit sich Elektro-Lastenräder fördern zu lassen. Egal, ob das Elektro-Lastenrad (oder Elektro-Lastenanhänger für Fahrräder) gekauft oder geleast wird, die Landesregierung übernimmt 30 % der Investitionskosten. Es stehen maximal 3.000 € pro Elektro-Lastenred als Fördersumme bereit.
Antragsstellung: |
ausschließlich online über >> www.l-bank.de |
Förderbedingungen: |
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Weiterführende Links: |
Letzte Aktualisierung: 09.05.2019