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nachhaltige Modernisierung von Ländlichen Wegen

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg unterstützt mit dem Programm „nachhaltige Modernisierung von Ländlichen WegenGemeinden und Verwaltungsgemeinschaften nach § 59 GemO dabei, zentrale Wege zu modernisieren. Zuwendungsfähig sind die Aufwendungen für die Modernisierung von zentralen Wegen nach Nummer 1.1. Die zur Bauausführung notwendigen weiteren Maßnahmen, insbesondere Ausgleichsmaßnahmen, sind ebenfalls förderfähig. Grundlage eines Antrags ist eine von der Gemeinde erstellte und mit der unteren Flurneuordnungsbehörde des jeweils zuständigen Landratsamtes abgestimmte Wegenetzkonzeption. Künftig haben auch finanzschwächerer Kommunen die Chance, ihre wichtigsten ländlichen Wege fit für die Zukunft zu machen und damit den ländlichen Raum nachhaltig zu stärken. Zuwendungen werden als Projektförderung in Form von Zuschüssen (Anteilsfinanzierung) gewährt. Der Zuschusssatz beträgt 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

Antragsstellung:

über >> unteren Funteren Flurbereinigungsbehörde

Förderbedingungen:

>> Verwaltungsvorschrift

Weiterführende Links:

>> Instandhaltung ländlicher Wege

Letzte Aktualisierung: 30.03.2023