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01. September 2021 -  Vorerst letzter Projektaufruf für LEADER-Projekte

Ab sofort startet der zwölfte Projektaufruf. REMO ruft Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Institutionen und Kommunen auf, sich aktiv an der Gestaltung der LEADER-Region Mittleres Oberschwaben zu beteiligen und Projekte einzureichen.

Für den zwölften Projektaufruf stehen ca. 500.000 € zur Verfügung. Die Projektideen können bis 13. Oktober 2021 eingereicht werden.

  • Sie sind derzeit an der Planung eines großen Projekts und möchten im Frühjahr 2022 mit der Umsetzung beginnen?
  • Ihr Projektvorhaben ist in den finalen Zügen der Planung und eine Baugenehmigung liegt Ihnen bereits vor bzw. ist bis Ende November zugesagt?
  • Sie wollen ein Projektvorhaben umsetzen, das den ländlichen Raum stärkt und das für die breite Bevölkerung und somit für die Region einen Mehrwert bietet?
  • Sie planen ein Projekt, das neue Arbeitsplätze schafft oder von dem möglichst viele Generationen und Personengruppen profitieren werden?

Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir beraten Sie gerne unverbindlich bezüglich einer Projektförderung!

Der Verein Regionalentwicklung Mittleres Oberschwaben e. V. bietet zwei weitere Sprechtage für eine unverbindliche und kostenfreie Beratung an. Am Donnerstag, 16. September 2021 und am Mittwoch, 22. September 2021 jeweils von 15 bis 18 Uhr in der REMO-Geschäftsstelle in Altshausen. Um eine Voranmeldung mit kurzer Projektskizze wird gebeten. Ansprechpartnerinnen der Geschäftsstelle sind Lena Schuttkowski und Laura Ditze, Telefon: 07584 9237-181 oder -180 bzw. E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Was kann gefördert werden?
Vorhaben von Unternehmen und Privatpersonen, die zur Investition in das Tourismusangebot der Region, in Existenzgründungen mit der Schaffung von Arbeitsplätzen oder zur Stärkung von Kleinunternehmen beitragen, sind ebenso förderfähig, wie Ideen zur gewerblichen Nutzung von alten Gebäuden oder zur Stärkung der Grund- und Nahversorgung in der ländlichen Region. Ebenfalls möglich ist eine Förderung von gemeinnützigen Projekten von Kommunen und Vereinen, die der Dorfgestaltung und Dorfentwicklung dienen. Hierzu zählen auch Vorhaben wie Dorfplatzgestaltungen oder die Einrichtung von öffentlich zugänglichen Freizeitangeboten.

Was ist zu beachten?
Grundvoraussetzung für eine Förderung aus LEADER für die Jahre 2021 und 2022 ist eine hinreichende Projektreife. Das Projekt soll deshalb bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in der LEADER-Aktionsgruppe (LAG) konzeptionell soweit fortgeschritten sein, dass unmittelbar nach einer Förderzusage durch die LAG eine Antragstellung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde möglich ist, spätestens aber bis zum 17. Januar 2022. Das heißt, dass bereits die für eine Bewilligung notwendigen Vorbereitungen weitgehend abgeschlossen sein sollen.

Wir weisen darauf hin, dass die mit diesem Aufruf zu vergebenden EU-Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für die Jahre 2021 und 2022 der LEADER-Aktionsgruppe derzeit noch nicht zur Verfügung stehen. Deshalb beschließt die Aktionsgruppe in der Auswahlrunde am 23. November 2021, ohne über eigene Fördermittel zu verfügen. Antragsteller können im Falle eines positiven Beschlusses über ihr Vorhaben insofern keinen Anspruch auf Förderung (Bewilligung) herleiten, auch dann nicht, wenn alle Förderfähigkeitsvoraussetzungen erfüllt sein sollten.