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05. Januar 2021 - Förderprogramm „Klimaschutz mit System“

Das Umweltministerium nutzt zusätzliche Mittel des EU-Corona-Pakets, um das erfolgreiche Förderprogramm „Klimaschutz mit System“ um 20,2 Millionen Euro aufzustocken und damit Kommunen bei ihren Bemühungen für den Klimaschutz zu unterstützen.

Förderfähig sind grundsätzlich alle investiven und nichtinvestiven Vorhaben aus dem Bereich des kommunalen Klimaschutzes, die den Ausstoß der Kohlenstoffdioxid-Emissionen der Kommunen reduzieren. Dazu gehören unter anderem energetische Sanierung, die Einbindung eigener Liegenschaften in Wärmenetze, Maßnahmen für einen klimafreundlicheren Fuhrpark, Auf- und Ausbau eines kommunalen Carsharing-Projekts sowie Schaffung energieeffiziente Wärmenetze einschließlich der Erzeugungsanlagen.

Gefördert werden Maßnahmen, deren zuwendungsfähige Ausgaben mindestens 160.000 Euro betragen. Der Höchstbetrag der Förderung aus EU-Mitteln kann bis zu 3.000.000 Euro je Maßnahme beziehungsweise Maßnahmenkombination betragen. Im Einzelfall kann die Zuwendung mit Zustimmung des Umweltministeriums erhöht werden. Projektskizzen müssen bis zum 15. Februar 2021 eingereicht werden. Die Frist für die eigentliche Antragstellung wird voraussichtlich im Mai 2021 sein. Die Mittel müssen innerhalb der laufenden EU-Förderperiode ausgegeben werden.

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