Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.

26. Mai 2020 - Förderung von Entwicklungs- und Marketingprojekten

Förderung von Entwicklungs- und Marketingprojekten durch das Land Baden-Württemberg, insbesondere im Rahmen der Regionalkampagne „Natürlich. VON DAHEIM“ und dem Bio-Aktionsplan Baden-Württemberg
 
Die MBW Marketing- und Absatzförderungsgesellschaft für Agrar- und Forstprodukte aus Baden-Württemberg mbH (MBW) unterstützt projektbezogen gemeinschaftliche Aktivitäten für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel mit dem Bio-Zeichen Baden-Württemberg (BioZBW), dem Qualitätszeichen Baden-Württemberg (QZBW)  sowie für Produkte mit einer geschützten Herkunftsangabe (g. g. A. / g. U. / g. t. S) nach dem einschlägigen EU-Recht.
 

Entsprechend den unterschiedlichen Zielsetzungen und den damit verbundenen Aufgabenstellungen können zwei Förderprojektkategorien genutzt werden.

Marketingprojekte

Mit dieser Projektkategorie wird die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen be- und gefördert, die schwerpunktmäßig der Bekanntmachung der Produkt- und Prozessqualität von Produkten entsprechend anerkannte Qualitätsregelung Baden-Württembergs und der EU (QZBW, BioZBW, g. g. A. / g. U. / g. t. S) dienen. Die Projektlaufzeit beläuft sich in der Regel auf max. 12 Monate.

Entwicklungsprojekte

Mit dieser Projektkategorie wird die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen be- und gefördert, die schwerpunktmäßig der Entwicklung und Umsetzung innovativer Ansätze und Verfahren, der Produktentwicklung, dem Aufbau und der Entwicklung der erforderlichen Strukturen für die Erzeugung und Markteinführung von Qualitätsprodukten, entsprechend einschlägiger anerkannter Qualitätsregelungen, sowie der Vermarktung einschl. Verbraucherinformation dienen. Die Projektlaufzeit beläuft sich in der Regel auf max. 24 Monate (in Ausnahmefällen bis max. 36 Monaten).

Bitte beachten Sie: im Jahr 2020 ist die Einreichungsfrist für den ersten Förderaufruf statt dem 30. April der 22. Juni 2020.

Die Antragsdokumente müssen jeweils vollständig und fristgerecht bei der MBW auf dem Postweg oder digital unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! eingegangen sein.

Weitere Informationen finden Sie >> hier.