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27. Januar 2020 - Unterstützung von Radabstellanlagen und Rad-Infrastruktur

Die Landesverwaltung hat gemäß §7 des Klimaschutzgesetz BW eine wichtige Vorbildfunktion beim Klimaschutz. Um dieser Vorbildfunktion gerecht zu werden, sollen nachhaltige Mobilitätslösungen in den Landesministerien und -behörden ausgebaut und die Landesfahrzeugflotte weiter modernisiert werden. Radfahren ist gut für das Klima und für die Gesundheit. Wer Fahrrad, Pedelec oder E-Bike als Dienstfahrrad für dienstliche Fahrten oder auf dem Weg von und zur Dienststelle nutzt, trägt aktiv zu einer nachhaltigen Mobilität der Landesverwaltung bei. Um das Radfahren für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter attraktiver zu gestalten, sollte auch die notwendige Rad-Infrastruktur vorhanden sein. Das Ministerium für Verkehr unterstützt daher die Landesministerien und -behörden bei der Beschaffung und Errichtung von Rad-Infrastruktur-Vorhaben.

In welchem Umfang wird unterstützt?

Radabstellanlagen und Rad-Infrastruktur (u.a. Duschmöglichkeiten, Umkleiden etc.):
4.000 Euro je Standort und Vorhaben, jedoch maximal der tatsächliche Anschaffungspreis.

An wen richtet sich diese Unterstützung?

Diese Unterstützung richtet sich an alle Ministerien des Landes Baden-Württemberg sowie deren nachgeordnete Bereiche (u.a. Regierungspräsidien, Oberfinanzdirektionen, Bildungseinrichtungen des Landes), Landesbetriebe und Landesbeteiligungen in vollständigem Landesbesitz.

Wie wird die Unterstützung beantragt?

Um den Antragsprozess so einfach wie möglich zu gestalten, wurde ein Informationsblatt mit den Kriterien sowie zwei Checklisten zur Antragsstellung und Mittelanforderung zusammengestellt:

Wo finde ich allgemeine Informationen über Radabstellanlagen?

Der ADFC prüft regelmäßig Radabstellanlagen und veröffentlicht eine Liste der empfohlenen Anlagen: Liste der vom ADFC empfohlenen Radabstellanlagen
 

Ein Informationsblatt des ADFC mit Hinweisen für die Planung von Radabstellanlagen finden Sie hier: ADFC-Hinweise für die Planung von Radabstellanlagen