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14. Oktober 2019 - Obstbau-Förderprogramm des Landkreises Biberach startet wieder

Auch in diesem Jahr haben Hobbygärtner und Streuobstwiesenbesitzer im Landkreis Biberach die Möglichkeit, sich in Sachen Obstbau über eine sogenannte „Saftprämie“ und eine „Hochstamm-Pflanzprämie“ fördern zu lassen.

Der Landkreis Biberach fördert Streuobstwiesenbesitzer über die „Saftprämie“ und über die „Hochstamm-Pflanzprämie“: Jeder Doppelzentner an abgeliefertem Mostobst, wird mit vier Euro gefördert. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Haushaltsmittel und ist auf 48 Euro je Antragssteller begrenzt. Dabei werden die von den Mostereien ausgestellten Wägescheine vom Antragsteller gesammelt und zusammen mit dem ausgefüllten Antragsformular an das Landwirtschaftsamt Biberach geschickt. Über die sogenannte „Hochstamm-Pflanzprämie“ werden Kauf und Pflanzung von Streuobstbäumen (Hochstämme, zweimal verschult, Stammumfang sieben Zentimeter) entsprechend der im Antrag vorgeschlagenen Sortenliste gefördert.

Abgabeschluss am 30. November
Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Grundlage der Förderung ist die Richtlinie zur Förderung der Landwirtschaft, der Ökologie und der Umweltbildung im Landkreis Biberach. Die Durchführung und Koordination der Förderprogramme übernimmt das Landwirtschaftsamt. Das Antragsformular kann im Internet heruntergeladen werden unter www.biberach.de/landratsamt/landwirtschaftsamt/foerderprogamm-landkreis.html.